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  • BRIGHT & RIGHT® – im überblick

  • BRIGHT & RIGHT® berät in allen Bereichen des privaten Wirtschaftsrechts und bietet seinen Mandanten aus dem In- und Ausland qualitativ hochwertigste Beratungsleistungen. Entscheidend hierfür ist die exzellente Ausbildung, die unsere Rechtsanwälte im In- und Ausland genossen haben.
  • So haben sämtliche Partner sowie die überwiegende Zahl der Rechtanwälte von BRIGHT & RIGHT® an einer der berühmten chinesischen Universitäten studiert und ihre juristische Ausbildung im Anschluss an ihre Ausbildung in China im Ausland weiter fortgesetzt. Zu den Ländern, in denen viele unsere Anwälte ausgebildet worden sind, gehören insbesondere Japan, Deutschland, die USA, Großbritannien, Kanada und Australien. Einige Partner von BRIGHT & RIGHT® haben in einzelnen der genannten Länder bereits als Rechtsanwalt gearbeitet.
  • Zeichen der Internationalität der Kanzlei ist, daß BRIGHT & RIGHT® in der Lage ist, rechtliche Korrespondez in englischer, deutscher, japanischer, russischer und französischer Sprache zu führen.
  • Zusätzlich arbeitet BRIGHT & RIGHT® seit vielen Jahren erfolgreich mit mehreren Partnerkanzleien aus dem asiatischen, nordamerikanischen und europäischen Ausland zusammen. Insgesamt zählen zu dieser Kooperation rund 100 Rechtanwälte. BRIGHT & RIGHT® kann hierdurch auf ein internationales Netzwerk an Partnerkanzleien und deren spezifisches Wissen zurückgreifen.
  • Im Schwerpunkt berät BRIGHT & RIGHT® ausländische Investoren und Unternehmen, die in den chinesischen Markt eintreten. Daneben begleitet BRIGHT & RIGHT® Unternehmen und Investoren aus China, die sich in ausländischen Märkten betätigen.
  • Die rechtliche Beratung von BRIGHT & RIGHT® erstreckt sich hierbei auf die folgenden Tätigkeitsfelder:
     ■Auslandsinvestitionen,
     ■Markteinstieg für ausländische Unternehmen,
     ■Internationales Franchise Management,
     ■M&A ausländischer Unternehmen,
     ■Gesellschaftsrecht ausländischer Unternehmen,
     ■Insolvenz ausländischer Unternehmen,
     ■Schutz des geistigen Eigentums ausländischer Unternehmen,
     ■Außenhandel,
     ■Internationaler Seehandel,
     ■Projektmanagement mit ausländischen Investitionen,
     ■Immobilienrecht,
     ■Internationales Schiedsverfahren und internationales Zivilrecht,
        ■Wertpapierrecht,
        ■Telekommunikations- und Medienrecht,
        ■Energierecht,
        ■Umweltschutzrecht, usw.
  • BRIGHT & RIGHT® freut sich darüber, daß die deutsche und U.S.-amerikanische Botschaft die Kanzlei in ihre jeweilige Liste chinesischer Kanzleien aufgenommen haben, die deutschen oder U.S. -amerikanischen Staatsbürgen bei der Suche nach chinesischen Rechtberatern empfohlen werden. Daneben findet sich BRIGHT & RIGHT® auch unter den chinesischen Kanzleien, die die Deutsche Auslandshandelskammer Unternehmen empfiehlt, die in China wirtschaftlich tätig sein wollen.